Eine Hypothek auch Hypothekarkredit genannt, ist eine Belastung eines Grundstücks in Form eines Pfandrechts zur Sicherung einer Forderung. Diese Forderung ist Voraussetzung für die Entstehung einer Hypothek. Wurde dann diese Forderung ausgeglichen, erwirbt der Grundstückseigentümer die Hypothek. Die Hypothek gehört zu den Grundpfandrechten und stellt für eine finanzierende Bank eine Form der Sicherheit dar. Der Kreditnehmer haftet mit seinem gesamten Vermögen und dem verpfändeten Grundstück aufgrund der im Grundbuch eingetragenen Hypothek. Zahlt ein Schuldner nicht, kann sich der Gläubiger durch Zwangsvollstreckung aus dem Grundstück befriedigen.

Lesen Sie auch im Gesetz:

Bürgerliches Gesetzbuch BGB
Sachenrecht (§§ 854 – 1296)
Hypothek, Grundschuld, Rentenschuld (§§ 1113 – 1203)
Hypothek (§§ 1113 – 1190)
§ 1113 Gesetzlicher Inhalt der Hypothek
§ 1115 Eintragung der Hypothek

Rechtsprechung vorhanden: BGH/OLG/BVerfG

Stand: 2020

Mietkauf

Der Mietkauf ist eine Art von Mietkaufvertrag, bei welchem der Mieter das Recht erhält, innerhalb einer bestimmten Frist die gemietete Immobilie zu kaufen. Beim Mietkauf leistet der Mieter eine einmalige Anzahlung des Kaufpreises. So könnte eine Mietkaufwohnung oder...

Eigenbedarf

Der Begriff Eigenbedarf beschreibt einen Anspruch an einer Immobilie für eigene Zwecke. So muss der Vermieter berechtigtes Interesse an dem Objekt begründen. In der Regel geht man von einer Selbstverwendung aus. So können Familienmitglieder des Vermieters die...

Sondernutzungsrecht

Unter Sondernutzungsrecht versteht man im Bereich der Immobilienwirtschaft eine Befugnis, die einen Teil einer Gemeinschaftsnutzung extrahiert und diesen Teil unter Ausschluss der anderen Miteigentümer einem berechtigten Eigentümer einräumt. So können dadurch...