Der Begriff Altbau ist nicht allgemeingültig definiert. Es werden Immobilien als Altbau definiert, wenn Sie ein gewisses Alter Vorweisen können. Dabei ist eine spezielle Definition wie etwa bei den verschiedenen Stilen der Baugeschichte wie Romanik, Gotik, Renaissance oder Judenstil nicht notwendig. Daher werden Altbauten auch den verschiedenen Epochen der Baugeschichte zugeordnet und können häufig unter Denkmalschutz stehen. Altbauten sind bei guter Sanierung oder Modernisierung wegen des besonderen Flairs bei vielen Interessenten sehr beliebt.

Gesetzlich betrachtet, gibt es bei dem Begriff Altbau keine Gesetzliche Grundlage. Gebräuchlicherweise wird dieser Begriff für älter Gebäude, meist vor den 50er Jahren, verwendet.

Stand: 2020

Grundschuld

Ist ein Grundstück durch ein Pfandrecht belastet und muss an einen Berechtigten ein bestimmter Geldwert oder Beitrag aus dem Grundstück gezahlt werden, liegt eine Grundschuld vor. Im Gegensatz zu einer Hypothek setzt die Grundschuld keine Forderung voraus. Diese...

Liegenschaftskarte

Die Liegenschaftskarte wurde früher Flurkarte genannt. Diese damalige Flurkarte, die auf dem Katasteramt zu beantragen war, wurde auch Katasterkarte oder Liegenschaftskarte genannt. Auf dieser Flurkarte sind amtliche Kennzahlen zu finden. Diese sind die...

Denkmalschutz

In Deutschland dient der Denkmalschutz dem Erhalt von Kulturdenkmälern und historischen Immobilien oder Bauten. Es soll dadurch ein dauerhafter Schutz zum Wohle der Kulturellen Ansprüche gewährleistet werden. Einer der wichtigsten Punkte ist dabei die Unverfälschtheit...