Unter Grundriss werden zeichnerische Darstellungen bezeichnet, die zweidimensional eine Räumlichkeit abbilden. Sie sind maßstabsgetreue Zeichnungen um Räume und ihre Dimensionen darzustellen. So lässt sich gut zeigen wie groß diese Räume sind und welche Lage diese besitzen. Bei der Erstellung eines Grundrisses, können professionelle Dienstleister beauftragt werden. Diese verwenden in der Regel Computerprogramme dafür. Ein Grundriss sollte Länge und Grundfläche sowie Eingänge und Türen, Außenwände, Breit und Höhe der Innenwände Abbilden.

Lesen Sie auch in der Verordnung:

Bauprüfverordnung BauPrüfVO
Allgemeine Vorschriften (§§ 1 – 8)
§ 4 Prüfung der bautechnischen Nachweise

Rechtsprechung vorhanden: OVG/VG

Stand: 2020

Erbbaurecht

Unter Erbbaurecht versteht man das unveräußerliche und vererbliche Recht, auf einem fremden Grundstück ein Bauwerk zu errichten. Dieses Recht ist prinzipiell vererbbar und veräußerbar. Bei eine Immobilienfinanzierung wird das Erbbaurecht wie ein Grundstück behandelt...

Exposé

Ein Exposé präsentiert eine Immobilie die zum Verkauf oder zur Vermietung steht. Es dient der optimalen Vermarktung und dem Vertrieb- Durch das Exposé soll ein erster Eindruck eines Objektes entstehen. Es listet die wichtigsten Fakten und Eigenschaften auf um...

Provision

Eine Provision ist eine erfolgsabhängige Vergütung, die fällig wird, wenn es infolge der Tätigkeit eines Maklers zwischen den vom ihm zusammengeführten Personen, zu einem Vertragsabschluss kommt. In Bezug auf Immobiliengeschäfte ist eine Maklervergütung auch eine...