Unter Sondernutzungsrecht versteht man im Bereich der Immobilienwirtschaft eine Befugnis, die einen Teil einer Gemeinschaftsnutzung extrahiert und diesen Teil unter Ausschluss der anderen Miteigentümer einem berechtigten Eigentümer einräumt. So können dadurch bestimmte Teile des Gemeinschaftseigentums alleine und unter Ausschluss der anderen Miteigentümer genützt werden. Häufig werden Sondernutzungsrechte bei Stellplätzen oder Gartenflächen vergeben.

Lesen Sie auch im Gesetz:

Wohnungseigentumsgesetz WEG
Wohnungseigentum (§§ 1 – 30)
Begründung des Wohnungseigentums (§§ 2 – 9)
§ 3 Vertragliche Einräumung von Sondereigentum
§ 5 Gegenstand und Inhalt des Sondereigentums
§ 14 Pflichten des Wohnungseigentümers

Rechtsprechung vorhanden: BGH/OLG

Stand: 2020

Bodenrichtwert

Spricht man vom Bodenrichtwert, dann geht es meist um eine Bewertung einer Immobilie oder eines Grundstücks. Dabei soll ein möglichst optimaler Immobilienpreis erreicht werden. Der Bodenrichtwert wird durch einen Gutachterausschuss für Grundstückswerte in einem...

Zweckbestimmungserklärung

Die Zweckbestimmungserklärung ist ein Begriff aus den Baufinanzierung der im Zusammenhang mit der Beleihung einer Immobilie durch eine Grundschuld verwendet wird. Eine Zweckbestimmungserklärung vereinbart schriftlich und rechtsverbindlich zwischen einem...

Übergabeprotokoll

Das Übergabeprotokoll dient beim Immobilienverkauf oder der Übergabe eines Mietraumes an einen neuen Mieter der Feststellung des Zustandes des jeweiligen Objekts. Zudem können auch Aufzeichnungen oder Zählerstände beinhalten. Wichtig ist es im Übergabeprotokoll alle...