Der Bauträger ist ein Unternehmer, der ein Bauwerk auf eigene oder fremde Rechnung errichtet. Sie führen in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenem Grundstück Baumaßnahmen durch. Die Errichtung findet unter der Voraussetzung statt, später eine gewinnbringende Veräußerung der Immobilie zu erwirken. Bauträger kaufen meist Grundstücke auf und errichten darauf dann ein Bauwerk. Ob es sich dabei um ein Bürogebäude oder eine Tiefgarage handelt, spielt keine Rolle. Regelungen werden im Bauträgervertrag fixiert. Zudem finden viele Regelungen in der Makler- und Bauträgerverordnung Anwendung.

Lesen Sie auch in der Verordnung:

Makler- und Bauträgerverordnung MaBV
Verordnung über die Pflichten der Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer und Wohnimmobilienverwalter
§ 3 Besondere Sicherungspflichten für Bauträger

Stand: 2020

Verkehrswert

Der Verkehrswert ist ein aktueller Marktwert zur allgemeinen Ermittlung einer Immobilie. Dieser Verkehrswert wird dann als Preisdeklaration herangezogen. Dabei handelt es sich um einen Wert, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr wahrscheinlich erzielt werden würde. Ein...

Angebotspreis

Durch ein Angebot, richtet sich ein Anbieter an eine bestimmte Person, ein Unternehmen oder einen Personenkreis und erklärt unter welchen Voraussetzungen er bereit ist, seine Immobilie oder Maklertätigkeit zu erfüllen. Der Anbieter ist rechtlich an sein Angebot...

Wegerecht

Unter einem Wegerecht versteht man das Recht, einen Weg oder Zugang über ein fremdes Grundstück zu nutzen, um so auf das eigene Grundstück gelangen zu können. Daher befinden sich also mindestens zwei Grundstücke in direkter Nachbarschaft zueinander. In der Regel wird...