Die Grundsteuer wird bei eigenen Immobilien regelmäßig fällig. Ob es sich um eine Wohnung oder ein Haus handelt spielt dabei keine Rolle. Die Höhe der Steuer auf das Eigentum oder auch Erbbaurechten, variiert jeweils von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich. Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer ist in der Regel der Wert des Grundstücks. Die Konkrete Höhe der Grundsteuer für eine Immobilie kann vor Ort beim zuständigen Finanzamt erfragen werden.

Lesen Sie auch im Gesetz:

Grundsteuergesetz GrStG
Festsetzung und Entrichtung der Grundsteuer (§§ 25 – 31)
§ 25 Festsetzung des Hebesatzes
Grundsteuer-Reformgesetz GrStRefG
Gesetz zur Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts

Stand: 2020

Hinweis: Fragen Sie bei steuerlichen Angelegenheiten das Finanzamt oder einen dafür spezialisierten Steuerberater. Er kann Ihnen unterstützend zur Seite stehen, damit Sie mögliche Fehler schon im Vorfeld vermeiden können.

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Unter Erbbaurecht versteht man das unveräußerliche und vererbliche Recht, auf einem fremden Grundstück ein Bauwerk zu errichten. Dieses Recht ist prinzipiell vererbbar und veräußerbar. Bei eine Immobilienfinanzierung wird das Erbbaurecht wie ein Grundstück behandelt...