Unter einer Instandhaltungsrücklage versteht man meist eine Rückstellung für die längerfristige Erhaltung des Marktwertes von Eigentumswohnungen nach dem Wohnungseigentumsgesetz. Diese Instandhaltungsrücklage schafft nachhaltige Sicherheit. Für eine optimale Berechnung der Instandhaltungsrücklage wird regelmäßig diese Rückstellung berechnet. Dafür existieren verschiedene Methoden. Bei einer monatlichen Einzahlung für beispielsweise Instandhaltungskosten sollten vor allem bei älteren Häusern ein etwas höherer Wert angesetzt werden.

Lesen Sie auch im Gesetz:

Wohnungseigentumsgesetz WEG
Wohnungseigentum (§§ 1 – 30)
Verwaltung (§§ 20 – 29)
§ 21 Verwaltung durch die Wohnungseigentümer

Rechtsprechung vorhanden: BGH

Stand: 2020

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