Die Liegenschaftskarte wurde früher Flurkarte genannt. Diese damalige Flurkarte, die auf dem Katasteramt zu beantragen war, wurde auch Katasterkarte oder Liegenschaftskarte genannt. Auf dieser Flurkarte sind amtliche Kennzahlen zu finden. Diese sind die Flurstücksnummer oder die Lage des Grundstücks. Sie soll zudem eine maßstäbliche Darstellung aller Liegenschaften darstellen können. Dadurch bildet Sie die amtliche Grundlage des Grundbuchs und deren Grundstücke. Dadurch ist das Eigentum an Grund und Boden gesichert. Die Flurkarte ist mittlerweile durch die Automatisierte Liegenschaftskarte (ALK) abgelöst worden. Diese in Bayern auch DFK genannte Liegenschaftskarte stellt als bildlicher Teil zusammen mit dem Automatisierten Liegenschaftsbuch das Liegenschaftskataster dar.

Alleinauftrag

Ein Immobilienmakler-Alleinauftrag oder auch Exklusivauftrag genannt, ist eine besondere Art eines Maklervertrages. Bei einem einfachen Alleinauftrag, genießt der Immobilienmakler während der Auftragsdauer einen Konkurrenzschutz. Beim qualifizierten Alleinauftrag...

Mietspiegel

Der Mietspiegel gibt Auskunft und eine Übersicht über die Höhe der ortsüblichen Vergleichsmieten im Bereich der Wohnungen. Der Mietspiegel bezieht sich räumlich auf die jeweilige Stadt oder Gemeinde. Er wird durch den Quadratmeterpreis ausgewiesen. Dieser...

Bodenrichtwert

Spricht man vom Bodenrichtwert, dann geht es meist um eine Bewertung einer Immobilie oder eines Grundstücks. Dabei soll ein möglichst optimaler Immobilienpreis erreicht werden. Der Bodenrichtwert wird durch einen Gutachterausschuss für Grundstückswerte in einem...