Notar & Verträge

Schnell zum Erfolg

Nach Klärung aller wichtigen Fakten entwirft der Notar einen Kaufvertrag für Ihre Wohnung. Die Unterschrift des Kaufvertrages muss bei Immobilien stets bei einem Notar geleistet werden. Für diesen letzten Termin müssen alle Fragen geklärt sein und der Käufer auf seine Bonität geprüft worden sein. Ein Notar ist verpflichtet unparteiisch und neutral zu sein. Er muss sich sozusagen für die Belange beider Vertragsparteien einsetzen. Für Ihre Arbeit erhalten Notare ein gesetzlich festgelegtes Honorar. Als Verkäufer sollten Sie frühzeitig einem für Sie passenden Notar suchen.

Alle Eigenschaften und Absichten müssen exakt im Kaufvertrag aufgeführt sein, damit dieser nicht im nach hinein angefochten wird und dadurch unnötig hohe Kosten entstehen. So sind vor allem alle Mängel im Vorfeld zu klären und diese bei Bedarf mit den Kaufvertrag aufzuführen. Zudem achten Sie auch darauf, dass keine Sanierung oder Renovierung, durch den späteren Käufer durchgeführt wird, bevor der Kaufpreis oder eine entsprechend angemessene Summe geleistet wurden. Die Regel lautet: Immer Schlüssel gegen Geld.

Wenn Sie mit etwas nicht zufrieden sind, dann zögern Sie nicht Ihre Bedenken zu äußern. Bevor Sie unterschreiben sollte die gesamte Situation für Sie von Vorteil sein. Falls keine zeitliche Bindung existiert ist auch immer ein Verschieben möglich. Denn es geht um nachhaltige Entscheidung. Alles sollte sich für Sie „gut“ anfühlen können. Bringen Sie jetzt Licht ins dunkel! Falls Sie an einer Stelle mit Ihrer Strategie oder dem Vertrag und der nicht mehr weiter wissen oder kommen, zögern Sie nicht uns nach Rat zu fragen.

In 9 Schritten eine Wohnung verkaufen

Hier gibts die Antworten!

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