Unter Sondernutzungsrecht versteht man im Bereich der Immobilienwirtschaft eine Befugnis, die einen Teil einer Gemeinschaftsnutzung extrahiert und diesen Teil unter Ausschluss der anderen Miteigentümer einem berechtigten Eigentümer einräumt. So können dadurch bestimmte Teile des Gemeinschaftseigentums alleine und unter Ausschluss der anderen Miteigentümer genützt werden. Häufig werden Sondernutzungsrechte bei Stellplätzen oder Gartenflächen vergeben.

Lesen Sie auch im Gesetz:

Wohnungseigentumsgesetz WEG
Wohnungseigentum (§§ 1 – 30)
Begründung des Wohnungseigentums (§§ 2 – 9)
§ 3 Vertragliche Einräumung von Sondereigentum
§ 5 Gegenstand und Inhalt des Sondereigentums
§ 14 Pflichten des Wohnungseigentümers

Rechtsprechung vorhanden: BGH/OLG

Stand: 2020

Courtage

Eine Courtage in Bezug auf Immobiliengeschäft ist eine Maklerprovision. Dieses Honorar erhält ein Immobilienmakler beim erfolgreichen Abschluss einer Immobiliengeschäftes. Bei diesem Vertrags-Abschluss kann es sich um einen Kauf oder Verkauf einer Immobilie handeln....

Erbbaurecht

Unter Erbbaurecht versteht man das unveräußerliche und vererbliche Recht, auf einem fremden Grundstück ein Bauwerk zu errichten. Dieses Recht ist prinzipiell vererbbar und veräußerbar. Bei eine Immobilienfinanzierung wird das Erbbaurecht wie ein Grundstück behandelt...

Carport

Als Carport bezeichnet man einen überdachten Stellplatz für Autos. Diese Stellplatz ist befindet sich an einem Haus oder Gebäude. Bei einem Carport handelt es sich meist um einfache Dach-Konstruktionen ohne Wände und Türen. Sie können aus verschiedenen Materialien...