Die Zweckbestimmungserklärung ist ein Begriff aus den Baufinanzierung der im Zusammenhang mit der Beleihung einer Immobilie durch eine Grundschuld verwendet wird. Eine Zweckbestimmungserklärung vereinbart schriftlich und rechtsverbindlich zwischen einem Darlehensnehmer und einem Darlehensgeber (Bank) eine Darlehnsforderung in Verbindung mit der Grundschuld im Grundbuch. Wenn das Grundpfandrecht einer Grundschuld in Anspruch genommen werden muss, sollte vorher die Zweckbestimmungserklärung für die Forderung überprüft werden.

Lesen Sie auch im Gesetz:

Bürgerliches Gesetzbuch BGB
Recht der Schuldverhältnisse (§§ 241 – 853)
Schuldverhältnisse aus Verträgen (§§ 311 – 361)
Begründung, Inhalt und Beendigung (§§ 311 – 319)
Begründung (§§ 311 – 311c)
§ 311 Rechtsgeschäftliche und rechtsgeschäftsähnliche Schuldverhältnisse

Stand: 2020

Hinweis: Fragen Sie bei rechtlichen Angelegenheiten einen im Rechtsgebiet dafür spezialisierten Anwalt. Er kann Ihnen unterstützend zur Seite stehen, damit Sie mögliche Fehler schon im Vorfeld vermeiden können.

Grundbuchauszug

Als Grundbuchauszug wird meist eine beglaubigte Abschrift oder Kopie aus dem Grundbuch bezeichnet. Das Grundbuch ist ein öffentliches Register. Jeder der ein darlegbares und berechtigtes Interesse darlegt, kann Einsicht in das Grundbuch erhalten. So ist der...

Energieausweis

Ein Energieausweis ist heute Voraussetzung beim Immobilienkauf oder Verkauf. Dieses Dokument gibt Rückschlüsse auf den Energieverbrauch und die Effizienz eines Gebäudes. Es muss ein gültiger Energieausweis vorgelegt werden wenn ein Haus oder eine Wohnung verkauft oder...

Löschungsbewilligung

Für die Löschung des Grundpfandrechts im Grundbuch wird eine Bewilligung vorausgesetzt. Dieses Grundpfandrecht dient im Grundbuch als Sicherheit für eine Baufinanzierung oder Baudarlehen. Soll ein mit Rechten belastetes Grundstück verkauft werden, muss der Erwerber...