Das in den Bauordnungen der Bundesländer geregelte Baugenehmigungsverfahren ist ein ausgestellter schriftlicher Bescheid. Dieser wird von der örtlich zuständigen Bauaufsichtsbehörde erstellt. Dieser Bescheid versichert, dass dem beantragten Bau­vorhaben nach öffentlichem Recht, keine Barrieren entgegenstehen werden. Die Genehmigung eines Bauantrags kann an Auflagen gebunden sein. Dies sollte durch eine Bauanfrage im Vorfeld geklärt werden. Sowohl Neubau, Umbau als auch ein veränderter Nutzungs­zweck können das Bauvorhaben begründen.

Lesen Sie auch in der Landesbauordnung:

Landesbauordnung LBO
Verwaltungsverfahren, Baulasten (§§ 49 – 72)
§ 51 Kenntnisgabeverfahren
§ 52 Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren
§ 58 Baugenehmigung

Rechtsprechung vorhanden: VGH/VG

Stand: 2020

Bodenrichtwert

Spricht man vom Bodenrichtwert, dann geht es meist um eine Bewertung einer Immobilie oder eines Grundstücks. Dabei soll ein möglichst optimaler Immobilienpreis erreicht werden. Der Bodenrichtwert wird durch einen Gutachterausschuss für Grundstückswerte in einem...

Kaufvertrag

Bei jedem Kauf einer Immobilie oder eines Gutes wird ein Kaufvertrag abgeschlossen. Dieser ist in der Regel formlos. Jedoch ist es im Immobiliengeschäft anders. So muss beispielsweise der Grundstückskauf notariell beurkundet werden. Bei Kaufverträgen wird zwischen...

Eigenbedarf

Der Begriff Eigenbedarf beschreibt einen Anspruch an einer Immobilie für eigene Zwecke. So muss der Vermieter berechtigtes Interesse an dem Objekt begründen. In der Regel geht man von einer Selbstverwendung aus. So können Familienmitglieder des Vermieters die...